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Montag 16 Juli 2007
'Der Hackerparagraf ist der größte Unsinn'
Ein gewisser Bert Weingarten schrieb als Gastautor einen Artikel über den bevorstehenden neuen §202c des StGB, der die Tage wohl aller Vorraussicht nach von unseren gewählten Vertretern durchgewunken wird. Bar jeglicher Fachkenntnis und gegen den Rat von Experten wird ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die deutsche Wirtschaft nachhaltig schädigen kann. Respekt, denn sonst wird ja eher auf die Wirtschaft Rücksicht genommen; der normale Bürger bleibt außen vor.
Weingartens durchaus lesenwerter Artikel in der Netzzeitung zählt noch einmal alle Einwände gegen diesen Paragrafen auf, begründet diese, enthält aber für im Thema stehende nichts mehr neues. Dennoch finden sich mit Sicherheit noch einige Menchen mit völliger Unkenntnis über dieses Thema. Der Hackerparagraf stellt weiterhin ein gutes Beispiel für unseren künftigen Überwachungsstaat dar. Aber im Moment schweife ich vom Thema ab.
Bert Weingarten bricht in seiner Rolle als Vorstand der Panamp AG eine Lanze für die deutsche IT-Landschaft. So weit, so gut. Bekannt geworden ist Herr Weingarten durch seine unrühmliche Rolle in der Killerspiele-Diskussion. Aber auch sonst scheint Herr Weingart und seine Aktiengesellschaft auf eine hinterfragungswürdige Art um die Sicherheit der deutschen Bevölkerung besorgt.
Doch dieses einemal treffen sich die Bedenken seiner Firma mit denen der (informierten) Bevölkerung, denn allesamt sind den fragwürdigen Begehren unseres Bundesinnenministers ausgeliefert. Panamp stellt Internetfilter her und kümmert sich sonstwie um IT-Sicherheit. Dabei sind die Mitarbeiter der Firma geradezu selbstverständlich (kann man 'selbstverständlich' irgendwie steigern?) auf die so genannten |-|@X0r70015 angewiesen.
Als Motiv für seinen Artikel dürfte wohl das jüngst vom Bundepräsidenten Köhler gegebene Sommerinterview sein, in dem die Vorhaben von SSchäuble kritisiert wurden. Die Kernaussage aus dem Intreview bleibt klar – trotz Peter Hahne als Befrager. Bert Weingarten richtet seinen Apell in seinem Gastartikel in der Netzzeitung an eben jenen Bundespräsidenten, der auch mal ein Gesetz nicht unterschreibt. Wobei man 'ein Gesetz nicht unterschreibt' eher wörtlich nehmen sollte.
Um jetzt mal auf den Punkt zu kommen: Unabhängig von Bert Weingarts Motiven bleibt ein Artikel, der noch einmal alle Argumente gegen den §202c StGB aufzählt und sogar begründet. Letztendlich bleibt ein informativer, gut lesbarer Artikel, der zur Verteilung im Bekanntenkreis bestens geeignet ist – oder auch zum selber lesen, falls man nicht mehr weis, worum es geht. Bert Weingart und seine Panamp AG – so Kritikwürdig die bisherige Öffentlichkeitsarbeit in unser aller Erinnerung bleiben wird – sind betroffene.