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Donnerstag 19 März 2009

Zentimeter statt Zoll

Zum Jahresende laufen einige Sonderbestimmungen für Angaben aus dem Meßwesen aus. Das heißt, es müssen im Geschäftsverkehr die gesetzlichen Einheiten aus dem Meßwesen angegeben werden. Irgendwann vor Jahren war dies schon mal im Gespräch und sorgte für reichlich unmut – verständlich, denn gerade im IT-Bereich haben sich Zoll-Angaben international durchgesetzt. Aber auch im Sanitärbereich findet man noch die zwei gestrichenen Angaben. Wer also als Händler auf ein paar Abmahnungen verzichten will, sollte sich langsam mit der Umrechnung von Einheiten beschäftigen.

Vielleicht wäre dies ja ein neues, sinnvolles Betätigungsfeld für Marketingabteillungen. Die könnten dafür sorgen, dass die Maßangaben ain die Produktnamen wandern. So könnte aus einem 3½- Floppy der Firma xy (Anachronismus, ich weis) ein „xyFLOP 3½“ werden. Jeder weis sofort bescheid, nur müsste in der Produktbeschreibung halt noch stehen, dass das Datenspeichermedium einen Durchmesser von 0,0889 m hat; jetzt blos nicht aufrunden! Allerdings sollte dies nur bei bereits eingeprägte Einheiten geschehen, denn ein Haushaltsgerät „V-SüWA Tüpe 35,1950775447 ey“ (Voll per Wasser Abkochen ey - abba nich mehr alsn lidda) könnte mehr Verwirrung stiften als Nutzen. (via Heise)

P.S. Ein Einheitenumrechner: einheiten-umrechnen.de

Eingestellt von Heiko um 13:48 |

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